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Versicherung ist Pflicht

Als gewissenhafter Pilot eines ferngesteuerten Flugmodells trägt man viel Verantwortung mit sich.

Befindet sich mein Modell in einem technisch einwandfreien Zustand, traue ich mir zu das (neue) Modell allein zu steuern und in welchen Umgebungsbedingungen befinde ich mich? Fragen die sich jeder Pilot stellen sollte bevor das Modell gestartet und abgehoben wird.

Versicherungsschutz ist Pflicht

Was ist eigentlich ein RC-Flugmodell im Sinne der aktuellen Rechtssprechung?

Die Definition eines Flugmodells lautet: „Flugmodelle sind alle Arten von Modellen der Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen und Rettungsfallschirme. Kennzeichnend für alle Flugmodelle ist allein der Umstand, dass sie stets unbemannt sind.“ (Giemulla in Giemulla/Schmid Kommentar zum Luftverkehrsgesetz § 1, Rn. 40).

Die früher bestehende Einschränkung das Flugmodelle unter 5kg Abfluggewicht von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, die gilt aktuell nicht mehr.

Ursachen für (tödliche) Unfälle

Leider ist es schon vorgekommen das Menschen ihr Leben verloren haben weil ein Flugmodell unkontrollierbar in eine Zuschauertribüne abgestürzt ist. Das Problem: Der Zuschauer ist i.d.Regel ein Laie und kann nicht rechtzeitig erkennen ob das ein gesteuertes Flugmanöver des Piloten ist oder ein drohender Absturz.

Meist sind die Ursachen für einen Absturz oder einen Unfall immer die gleichen:

  1. Der Pilot ist überfordert mit dem Modell und den Steuerbefehlen
  2. Die Funkverbindung bricht ab aufgrund externer Störungen
  3. Die Empfangsanlage des Modells ist außer Funktion
  4. Defekte an technischen Komponenten oder der Elektronik
  5. Fehlender Sichtkontakt zum Modell durch Ablenkung oder Ermüdung
  6. Überschätzung des Piloten seiner eigenen Fähigkeiten (!)

Die Sicherheit im ferngesteuerten Modellflug hat dank der 2,4Ghz Technik einen enormen und wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Eine Doppelbelegung eines Funkkanals oder die Angabe eines falschen Kanals beim Flugleiter ist somit ausgeschlossen.

Sinnvoller Versicherungsschutz

Gemäß §102 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist eine separate Versicherungspflicht Pflicht. Schäden, die durch Modellflugzeuge verursacht werden, übernimmt die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht.

Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.

Der DMFV (Deutschen Modellfliegerverband e.V.) bietet für Vereine, Vereinsmitglieder aber auch für Einzelmitglieder (ohne Vereinsmitgliedschaft) einen umfassenden und sinnvollen Versicherungsschutz an. Eine Haftpflichtversicherung für den Flugmodell-Betrieb und eine persönliche Absicherung des Piloten sind hier inbegriffen. Zusatzversicherungen sind optional abschließbar.

Gibt es alternativen zu diesem Versicherungsschutz?

Ein klares NEIN! Jeder Modellflugpilot sollte sich im Vorfeld versichern wie das z.B. für den PKW auch zwingend notwendig ist. Leider sehen einige Piloten (z.B. Wildflieger) das nicht ein bzw. wissen nicht das es eine Pflicht zum Versicherungsschutz gibt und gefährden dadurch sich selbst und andere.

Es ist für mich immer ein gutes Gefühl, versichert an den Start zu gehen.

 

2 Kommentare zu „Versicherung ist Pflicht“

    1. Hallo,
      vielen Dank für deinen positiven Kommentar zu meiner neuen Homepage.
      Ist noch lange nicht fertig aber Rom wurde bekanntlich ja auch nicht an einem Tag erbaut.

      Mit Gruß
      Captain Future

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